Wenn Sie eine Immobilie vermieten, müssen Sie das Einkommen aus der Miete versteuern. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht - wenn Sie das richtige Formular verwenden und die wichtigsten Regeln kennen. Das zentrale Dokument dafür ist die Anlage V. Sie ist das offizielle Formular des Finanzamts, mit dem Sie Ihre Mieteinnahmen und alle damit verbundenen Kosten angeben. Jedes Jahr füllen rund 9,2 Millionen private Vermieter in Deutschland dieses Formular aus. Doch viele machen Fehler, die teuer werden können.
Die Anlage V ist kein freiwilliges Formular. Sie ist verpflichtend, wenn Sie Immobilien vermieten - egal ob eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienwohnung. Sie basiert auf §21 des Einkommensteuergesetzes und wird vom Bundesministerium der Finanzen jährlich aktualisiert. Die aktuelle Version für das Steuerjahr 2025 ist seit dem 15. März 2025 gültig.
Die Anlage V dient dazu, alle Einnahmen und Ausgaben klar zu dokumentieren. Sie müssen nicht nur die Miete eintragen, sondern auch alle Kosten, die Sie für die Immobilie haben: Reparaturen, Versicherungen, Zinsen, Abschreibungen. Diese Kosten mindern Ihre Steuerlast. Wer sie nicht richtig erfasst, verliert Geld.
Die Anlage V ist in Abschnitte unterteilt. Jede Zeile hat eine Bedeutung. Falsche Angaben führen zu Nachfragen oder sogar Nachzahlungen.
Durchschnittlich können Vermieter 18,7 % ihrer Mieteinnahmen als Werbungskosten geltend machen. Wer größere Immobilien besitzt, schafft oft 22,3 %. Aber: Nur wer die Kosten richtig zuordnet, profitiert. Viele Vermieter verwechseln Instandhaltung mit Herstellung. Eine neue Heizung? Das ist Herstellung - nicht abziehbar, sondern muss über die Abschreibung verteilt werden. Eine Reparatur der Heizung? Das ist Instandhaltung - sofort abziehbar. 38,7 % der geprüften Steuererklärungen enthalten diesen Fehler.
Wenn Sie Ihre Wohnung nur kurzfristig vermieten - etwa über Airbnb oder Booking.com - brauchen Sie nicht die normale Anlage V, sondern die Anlage V-FeWo. Diese wurde 2018 eingeführt, nachdem die Regeln geändert wurden. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Wenn Sie eine Wohnung mehr als 14 Tage im Jahr an wechselnde Mieter vermieten, müssen Sie die Anlage V-FeWo ausfüllen. Vorher war die Grenze bei 30 Tagen.
Die Folge: Viele Vermieter ignorieren diese Regel. Laut dem Deutschen Mieterbund füllen 31,4 % der Ferienwohnungsvermieter die Anlage V-FeWo falsch aus. Das kostet im Schnitt 1.287,43 Euro Nachzahlung pro Fall.
Und was, wenn Sie ein unbebautes Grundstück vermieten? Oder eine Garage? Oder Sie vermieten nur einen Teil einer Wohnung? Dann kommt die Anlage V-Sonstige zum Einsatz. Hier tragen Sie alle Sonderfälle ein. Vergessen Sie nicht: Garagenmieten müssen separat in Zeile 11 der Anlage V erfasst werden. Viele Vermieter übersehen das - und verlieren so Abzüge.
Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Das gilt für alle, die ihre Erklärung selbst machen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat mehr Zeit: Dann verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Das Finanzgericht München bestätigte 2024, dass diese Fristen bindend sind. Wer zu spät kommt, riskiert Strafen. Und: Sie müssen nicht erst warten, bis Sie die Steuerbescheide Ihrer Mieter haben. Wenn die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt, schätzen Sie die Kosten - und korrigieren später, wenn die echten Zahlen da sind.
56,8 % der privaten Vermieter füllen die Anlage V selbst aus. 43,2 % beauftragen einen Steuerberater. Der durchschnittliche Preis für die Erstellung der Anlage V liegt bei 198,50 Euro (Stand Januar 2025). Das ist teurer als noch vor einem Jahr - die Kosten stiegen um 14,3 %.
Und doch: Wer einen Berater nimmt, spart am Ende oft mehr. Eine Studie von Prof. Dr. Markus Richter zeigt: Vermieter, die professionell beraten werden, geltend machen im Durchschnitt 22,3 % höhere Werbungskosten als Selbstausfüller. Das bedeutet: Der Berater kostet 200 Euro, aber spart 1.000 Euro Steuern.
Ein weiterer Trend: Online-Programme. 32,8 % der Selbstausfüller nutzen SmartSteuer, 27,4 % Taxfix. Die Kosten liegen bei rund 30 Euro pro Nutzung. Diese Tools führen Sie Schritt für Schritt durch die Anlage V und warnen vor Fehlern. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit sinkt von 2,7 auf 1,2 Stunden.
Die meisten Fehler sind leicht zu vermeiden - wenn Sie wissen, worauf es ankommt.
Die Steuererklärung für Vermieter wird immer digitaler. 68,3 % der Anlagen V wurden 2024 elektronisch über ELSTER eingereicht - 2022 waren es noch 52,7 %. Die Bundesregierung plant ab 2026, dass Mietdaten aus dem Mietspiegel automatisch in die Anlage V übernommen werden. Das soll die Fehlerquote um 35 % senken.
Ab Juli 2025 soll eine neue „Vermieter-Steuer-App“ des Bundeszentralamts für Steuern starten. Sie soll die Ausfüllung vereinfachen - mit automatischer Berechnung von Abschreibungen und Verknüpfung mit kommunalen Daten.
Aber: Nicht jeder kann damit umgehen. 43,7 % der Vermieter haben nicht genug digitale Kompetenzen, warnt die Deutsche Steuerberaterkammer. Die Prognose: Bis 2030 werden weniger als 5 % der Anlagen V noch gedruckt eingereicht. Wer heute noch auf Papier setzt, wird bald gezwungen sein, digital zu arbeiten.
Wenn Sie diese Anlage V zum ersten Mal ausfüllen, nehmen Sie sich Zeit. Sammeln Sie alle Unterlagen:
Die Deutsche Steuerberaterkammer sagt: Die erste Ausfüllung dauert 8-10 Stunden. Nach drei bis vier Jahren reduziert sich das auf unter 1,5 Stunden. Nutzen Sie Online-Tools. Fragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie unsicher sind. Und vergessen Sie nicht: Wer die Anlage V richtig macht, zahlt nicht mehr Steuern - er zahlt nur, was er wirklich schuldet.
Ja. Jeder private Vermieter, der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, muss die Anlage V ausfüllen - egal ob es eine Wohnung, ein Haus oder eine Garage ist. Die Pflicht gilt ab dem ersten Euro Mieteinnahme, sofern der Grundfreibetrag überschritten ist (10.908 Euro für Einzelpersonen, 21.816 Euro für Ehepaare im Jahr 2025).
Nein. Die Abschreibung (AfA) gilt nur für den Gebäudewert - nicht für das Grundstück. Der Gebäudewert wird in der Regel mit 70-80 % des Kaufpreises angesetzt, wenn keine andere Wertfeststellung vorliegt. Das Finanzamt prüft das. Wenn Sie den Kaufpreis komplett abschreiben, bekommen Sie eine Nachforderung. Die Abschreibung beträgt 2,5 % pro Jahr des Gebäudewerts - das ist die gesetzliche Regel.
Das Finanzamt kann eine Steuerschätzung vornehmen - und das ist fast immer ungünstig für Sie. Sie verlieren die Möglichkeit, Ihre Werbungskosten geltend zu machen. Zudem droht eine Verspätungsgebühr von 0,25 % des geschätzten Steuerbetrags pro Monat, mindestens 25 Euro. Wenn Sie die Erklärung nachträglich einreichen, können Sie die Kosten geltend machen - aber nur, wenn Sie den Nachweis haben. Je früher, desto besser.
Ja - aber nur, wenn es sich um Instandhaltung handelt. Das sind Arbeiten, die den Zustand der Immobilie erhalten - wie das Reparieren einer defekten Heizung, das Streichen von Wänden oder das Austauschen von Dachziegeln. Wenn Sie aber die Heizung komplett ersetzen, ist das eine Herstellung. Dann müssen Sie die Kosten über die Abschreibung verteilen - meist über 40 Jahre. Die Grenze ist oft dünn. Halten Sie sich an die Regel: „Erhaltung“ = sofort abziehbar, „Verbesserung“ = über Abschreibung.
Nein. Sie fassen alle Wohnungen eines Gebäudes auf einer Anlage V zusammen. Aber jedes separate Gebäude - also ein Haus nebenan, ein zweites Haus in einer anderen Straße - benötigt eine eigene Anlage V. Das Finanzamt verlangt eine klare Trennung. Wenn Sie zwei Häuser haben, müssen Sie zwei Formulare einreichen. Die Angaben zu Miete, Fläche und Kosten dürfen nicht vermischt werden.
Einfach die Zahlen eintragen und fertig. Kein Stress. Kein Drama.
Steuererklärung ist kein Roman.
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