Wenn du einen Teil deiner eigenen Wohnung oder deines Hauses vermietest, kannst du damit nicht nur Geld verdienen, sondern auch Steuern sparen. Aber nur, wenn du alles richtig machst. Viele denken, dass es reicht, eine Zimmervermietung anzubieten - doch die Steuern machen da nicht mit. Das Bundesfinanzhof-Urteil vom 19. Juli 2022 hat das Spiel komplett verändert. Wer jetzt eine Einliegerwohnung, ein Zimmer oder sogar nur ein Schlafzimmer über Airbnb vermietet, muss genau wissen, was er tun darf - und was ihn teuer zu stehen kommen kann.
Das ist kein Neues. Aber seit 2022 gilt: Selbst wenn jemand nur drei Nächte im Jahr in deinem Zimmer übernachtet, zählt das als steuerpflichtige Vermietung. Und wenn du die Immobilie später verkaufst, kann dir das Geld vom Finanzamt abverlangt werden - selbst wenn du es nur für ein paar Wochen vermietet hast.
Beispiel: Dein Haus hat insgesamt 200 Quadratmeter Wohnfläche. Du vermietest 50 Quadratmeter (z.B. eine Einliegerwohnung). Dann sind 25 Prozent deiner Gesamtkosten absetzbar. Wenn du 12.000 Euro Zinsen, 3.000 Euro Versicherung und 5.000 Euro Reparaturen im Jahr hast, kannst du 25 Prozent davon - also 5.000 Euro - als Werbungskosten geltend machen.
Diese Methode gilt für alles: Zinsen, Instandhaltung, Versicherung, Grundsteuer, Hausmeisterkosten, sogar die Abschreibung des Gebäudes. Du musst nur die Fläche genau dokumentieren. Ein Grundriss mit Maßen reicht aus - kein Vermessungsbericht nötig.
Beispiel: Die ortsübliche Miete für dein Zimmer liegt bei 600 Euro. Du verlangst nur 250 Euro. Dann ist deine Miete 41,7 Prozent der Marktmiete. Du darfst nur 41,7 Prozent deiner Kosten absetzen - nicht mehr. Und: Du musst die 250 Euro trotzdem als Einkommen versteuern.
Ab 66 Prozent der ortsüblichen Miete gilt die Vermietung als vollwertig. Dann darfst du 100 Prozent der Kosten absetzen - auch wenn du selbst noch wohnst. Das ist ein wichtiger Trick: Wer seine Miete leicht über dem Marktniveau ansetzt, kann mehr absetzen. Aber Achtung: Du musst die Miete auch tatsächlich bekommen. Keine Einladung, keine Familienmitglieder, keine "freie Unterkunft" - das zählt nicht.
Beispiel: Dein Haus kostete 300.000 Euro, davon 200.000 Euro für das Gebäude. Du vermietest 30 Prozent der Fläche. Dann kannst du 30 Prozent der AfA absetzen: 200.000 Euro × 2 % = 4.000 Euro pro Jahr. Davon 30 Prozent = 1.200 Euro Absetzbarkeit. Das ist kein Geld, das du kriegst - aber es reduziert deine Steuerlast.
Wenn du Sanierungen machst - z.B. neue Fenster im vermieteten Teil - kannst du diese Kosten über drei Jahre abschreiben. Bei denkmalgeschützten Häusern gibt es sogar höhere Sätze. Aber: Nur die Kosten für den vermieteten Teil. Die Renovierung deines Wohnzimmers? Nicht absetzbar.
Das hat der Bundesfinanzhof 2022 klargestellt: Selbst wenn du nur ein Zimmer für 14 Tage über Airbnb vermietet hast, zählt das als steuerpflichtige Nutzung. Wenn du später verkaufst, wird der Gewinn aus dem vermieteten Anteil besteuert. Die 10-Jahres-Frist beginnt beim Kaufdatum - nicht beim ersten Mieter.
Beispiel: Du kaufst 2023 ein Haus, vermietest 2024 ein Zimmer, verkaufst 2028. Der Gewinn beträgt 80.000 Euro. 30 Prozent davon (24.000 Euro) entfallen auf den vermieteten Teil - und sind steuerpflichtig. Die restlichen 56.000 Euro, die aus deinem Wohnbereich stammen, sind steuerfrei.
Wichtig: Die Finanzämter bekommen jetzt alle Daten. Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Wimdu müssen seit 2022 alle Vermietungen melden - sogar wenn es nur ein paar Nächte waren. Du kannst dich nicht mehr verstecken.
Viele versichern ihre Wohnung nur als Eigenheim - das reicht nicht. Wenn du vermietest, brauchst du eine separate Vermieterversicherung. Sonst zahlt die Versicherung bei Schäden nicht - und du bist selbst haftbar.
Und: Wenn du das Haus neu kaufst, teile Kaufpreis und Grundstück in deinem Vertrag auf. Nur das Gebäude lässt sich abschreiben. Ein höherer Gebäudewert = höhere Abschreibungen. Das ist legal - und oft unterschätzt.
Die Zeiten, in denen man einfach ein Zimmer vermietete und vergaß, dass es Steuern gibt, sind vorbei. Wer jetzt teilvermietet, muss professionell sein - oder zahlen.
Nein. Wenn du an nahe Verwandte vermietest, gilt das nicht als echte Vermietung. Das Finanzamt erkennt die Kosten nicht an. Die Miete muss realistisch, marktgerecht und von jemandem gezahlt werden, der nicht im Haushalt lebt. Eine Miete von 1 Euro oder eine "freie Unterkunft" zählt nicht - du verlierst alle Abzüge.
Ja. Jede Mieteinnahme ist steuerpflichtig - egal wie klein. Selbst 200 Euro im Monat musst du in deiner Einkommensteuererklärung unter Anlage V angeben. Du kannst aber die dazugehörigen Kosten absetzen. Wenn du 200 Euro einnimmst und 180 Euro Kosten hast, zahlst du Steuern auf 20 Euro. Aber du musst es trotzdem melden.
Wenn du die Immobilie mindestens zehn Jahre besitzt und sie als Hauptwohnsitz genutzt hast, ist der gesamte Gewinn steuerfrei - auch wenn du Teile vermietet hast. Aber: Nur wenn du selbst dort gewohnt hast. Wenn du das Haus nur vermietet und nie selbst darin gewohnt hast, gilt die Zehnjahresfrist nicht. Du musst also entweder länger halten oder die Vermietung komplett unterlassen, um steuerfrei zu verkaufen.
Ja - aber nur die Kosten für den vermieteten Teil. Wenn das Bad nur für die vermietete Wohnung existiert, kannst du 100 Prozent absetzen. Wenn es ein gemeinsames Bad ist, das du und dein Mieter teilt, darfst du nur den Flächenanteil absetzen. Ein neues Bad für die vermietete Wohnung ist eine Investition - und wird über drei Jahre abgeschrieben.
Wenn der Mieter nicht zahlt, kannst du die Miete nicht als Einkommen ansetzen - und damit auch keine Kosten absetzen. Du musst die Miete auch tatsächlich erhalten haben. Ein Mietvertrag allein reicht nicht. Ohne Zahlungsnachweis gibt es keinen Abzug. Wenn du aber nachträglich die Miete bekommst, musst du sie im Jahr der Zahlung versteuern - und kannst die Kosten dann auch absetzen.