Viele Hausbesitzer wollen ihre Immobilie modernisieren, Energie sparen und dabei die Kosten im Griff behalten. Genau hier kommt die BAFA-Förderung ins Spiel - ein staatlicher Zuschuss, der bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben deckt. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Maßnahmen unterstützt werden, wie du den Antrag richtig stellst und welche Stolperfallen du vermeiden solltest.
BAFA-Förderung für energetische Sanierung am Wohnhaus ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das seit 2024 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Bestandswohnhäusern zu senken, CO₂‑Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Förderung gilt ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt, sobald der Antrag bewilligt und die Maßnahmen abgeschlossen sind.
Statistiken des BAFA aus 2025 zeigen, dass die Hauptnutzer zwischen 45 und 65 Jahre alt sind und häufig Dämmungen an Dach oder Fassade durchführen.
Folgende Einzelmaßnahmen zählen zu den förderfähigen Leistungen:
Jede Maßnahme muss nach den technischen Mindestanforderungen des BAFA ausgeführt werden, sonst wird sie nicht als förderfähig anerkannt.
Der Basiszuschuss liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Fördersumme um weitere 5 % - insgesamt also bis zu 20 %.
Die maximale Fördersumme pro Wohneinheit beträgt 12 000 € (20 % von 60 000 €). Für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster‑ oder Türentausch gilt eine Obergrenze von 30 000 € förderfähigen Ausgaben, wovon 15 % Basis‑ und 5 % iSFP‑Bonus sein können.
Im Durchschnitt erhalten Antragsteller 9 100 € Zuschuss - das entspricht den Angaben von Energieeffizienz‑Profi (2025).
Der iSFP ist ein vom BAFA anerkanntes Konzept, das von einem zertifizierten Energieeffizienz‑Experten erstellt wird. Er analysiert das Gebäude, ermittelt das Einsparpotenzial und definiert die optimalen Maßnahmen. Die Erstellung kostet meist 1 200-1 800 €, von denen 50 % gefördert werden. Das bedeutet, dass du nur etwa 600-900 € aus eigener Tasche zahlst, während du gleichzeitig den 5‑Prozent‑Bonus sicher bekommst.
Studien zeigen, dass sich die Investition in den iSFP innerhalb von zwei Jahren amortisiert, weil die höhere Förderung die Gesamtkosten um rund 1 500 € senkt.
Ein häufiger Fehler ist das Einreichen unvollständiger Unterlagen. Nutze die Check‑Liste im Anhang, um alles griffbereit zu haben.
| Kriterium | BAFA‑Förderung | KfW‑Heizungstarif (Zuschuss Nr. 458) | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| Fördersatz | bis 20 % (15 % Basis + 5 % iSFP‑Bonus) | bis 70 % der förderfähigen Kosten | 20 % der Lohnkosten in der Steuererklärung |
| Max. Förderhöhe | 12 000 € pro Wohneinheit | bis 30 000 € (je nach Maßnahme) | keine Obergrenze, aber erst nach Steuerjahr wirksam |
| Auszahlung | nach Bewilligung, innerhalb von 4-6 Wochen | nach Projektabschluss, direkt vom Kreditinstitut | erst mit der nächsten Steuererklärung |
| Voraussetzungen | iSFP erforderlich, Antrag vor Baubeginn | nur Heizungstausch, Einkommensgrenze für Ergänzungskredit | keine technische Vorgaben, nur Steuerpflicht |
Die BAFA‑Förderung lässt sich gut mit dem KfW‑Ergänzungskredit kombinieren, weil beide Programme unterschiedliche Kostenbereiche abdecken. Wichtig: Du darfst nicht gleichzeitig den Steuerbonus und die BAFA‑Förderung für dieselbe Maßnahme beantragen.
Ein 180 m² großes Einfamilienhaus in Schleswig‑Holstein plant eine Dachaufstockung (130 000 €) und eine Fassadendämmung (80 000 €). Nach dem iSFP betragen die förderfähigen Kosten 150 000 € (50 % der Planung, 100 % der Handwerker‑ und Materialkosten). Der Basiszuschuss (15 %) liegt bei 22 500 €, der iSFP‑Bonus (5 %) adds 7 500 €, insgesamt also 30 000 €.
Zusätzlich wird ein KfW‑Ergänzungskredit für den Heizungstausch (30 % Förderung) beantragt, wodurch weitere 9 000 € gesichert werden. Die Gesamtkosten nach Förderung betragen damit rund 221 000 €, statt 240 000 €.
Das Beispiel verdeutlicht, dass die richtige Kombination von BAFA‑ und KfW‑Programmen fast ein Drittel der Investition zurückbringen kann.
Ein weiterer Trick: Nutze spezialisierte Dienstleister wie „Energie Effizienz Profi“, die den Antrag in 48 Stunden fertigstellen und die Erfolgsquote auf 97 % steigern.
Ab Januar 2026 soll die Basisförderung von 15 % auf 18 % steigen, und die Höchstgrenze für förderfähige Kosten wird auf 75 000 € erhöht. Außerdem wird das Antragsverfahren digitalisiert, sodass die Bearbeitungszeit auf 4-6 Wochen sinken soll. Diese Änderungen bedeuten, dass noch mehr Hausbesitzer von der BAFA‑Förderung profitieren können - solltest du also jetzt noch nicht handeln, verpasst du potenzielle zusätzliche Einsparungen.
Derzeit liegen die Bearbeitungszeiten bei 8-12 Wochen. Durch die geplante Digitalisierung ab 2026 sollen die Zeiten auf 4-6 Wochen verkürzt werden.
Der iSFP deckt das gesamte Sanierungskonzept des Hauses ab. Er ist einmalig nötig und ermöglicht den zusätzlichen 5‑Prozent‑Bonus für alle geförderten Einzelmaßnahmen.
Nein. Für dieselbe Maßnahme muss man sich zwischen BAFA‑Zuschuss und Steuerbonus entscheiden, da beide dieselben Kosten decken würden.
Kostenvoranschläge, Zahlungsnachweise, iSFP‑Bericht, Eigentumsnachweis und - falls ein KfW‑Kredit gewünscht wird - Einkommensnachweis. Fehlende Dokumente führen zu 42 % aller Ablehnungen.
Bis zu 12 000 € pro Wohneinheit (20 % von 60 000 €), wobei die Basis‑ und iSFP‑Boni zusammengezählt werden.
Die Beantragung der BAFA‑Förderung erfordert vor allem eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen, da fehlende Dokumente zu einer Ablehnung führen können.
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