Beim Immobilienkauf denken viele nur an den Kaufpreis. Doch wer wirklich weiß, wie viel Geld er wirklich braucht, rechnet auch die Grunderwerbsteuer mit ein. Diese Steuer fällt bei jedem Grundstücks- oder Wohnungskauf in Deutschland an - und sie ist teuer. Je nach Bundesland liegt sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Das kann bei einer 400.000-Euro-Wohnung schon 24.000 Euro oder mehr bedeuten. Ohne Vorbereitung ist das ein böses Erwachen.
Du kannst die Steuer nicht vermeiden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Finanzamt direkt nach dem Notartermin eingezogen. Wer sie nicht berücksichtigt, läuft Gefahr, dass die Finanzierung nicht aufgeht - und der Kauf scheitert.
Beispiel: Du kaufst eine Immobilie für 300.000 Euro in Hamburg. Du wählst „Schleswig-Holstein“ (da Hamburg nicht separat aufgeführt ist, wird hier der gleiche Satz wie in Schleswig-Holstein angewendet: 6,5 Prozent). Der Rechner rechnet: 300.000 × 0,065 = 19.500 Euro. Fertig. In nur zwei Sekunden weißt du, wie viel Geld du zusätzlich brauchst.
Die Rechner von smart-rechner.de, deinimmokaeufer.de oder zinsen-berechnen.de sind kostenlos, brauchen keine Anmeldung und funktionieren auf jedem Smartphone. Sie sind aktuell für 2025 und 2026 - also mit den neuesten Sätzen. Keine veralteten Zahlen, keine falschen Berechnungen. Das ist der große Vorteil gegenüber manueller Rechnerei mit dem Taschenrechner.
Wenn der Vertrag sagt: „Kaufpreis 450.000 Euro“, dann nimmst du genau diesen Wert. Selbst wenn du dem Verkäufer noch 10.000 Euro für den Einbauküche zugesagt hast - das zählt nicht, wenn es nicht im Kaufvertrag steht. Die Finanzämter prüfen den notariellen Vertrag. Alles andere ist irrelevant.
Ein Nutzer aus Berlin berichtete im Immobilienforum: „Ich habe mit dem Rechner von deinimmokaeufer.de 28.800 Euro für eine 480.000-Euro-Wohnung berechnet. Beim Notar kam genau diese Summe - kein Cent mehr, kein Cent weniger.“ Das ist der Punkt: Die Rechner sind präzise, wenn du die richtigen Daten eingibst.
Etwa 12 Prozent aller Immobilienkäufe fallen in diese Sonderfälle. Ein Rechner sagt dir nichts dazu. Hier brauchst du einen Steuerberater. Auch wenn du Inventar vom Kaufpreis abziehen willst - wie Möbel, Heizung oder Fenster - musst du das separat ausweisen. Nur dann kann es von der Steuerbasis abgezogen werden. Das machen Rechner nicht. Sie gehen immer vom vollen Kaufpreis aus.
Experten wie Steuerberater Schmidt von SteuerSchroeder warnen: „Bei komplexen Transaktionen ist ein Rechner ein guter Anfang, aber kein Ersatz für Beratung.“ Wenn du mehr als 500.000 Euro investierst, lohnt sich die Beratung immer - auch wenn sie 500 Euro kostet. Das spart dir oft mehr.
Einige Rechner, wie der von der Sparkasse oder Wüstenrot, berechnen jetzt auch diese Kosten direkt mit. Du gibst den Kaufpreis ein - und sie zeigen dir: „Gesamtkosten inklusive Steuer, Notar und Makler: 520.000 Euro“. Das ist praktisch. So siehst du sofort, ob du dich finanzieren kannst oder ob du mehr Eigenkapital brauchst.
Ein Tipp: Rechne immer mit 11 Prozent Nebenkosten als Faustregel. Wenn du 400.000 Euro investieren willst, brauchst du mindestens 440.000 Euro an Gesamtsumme. So vermeidest du böse Überraschungen.
In anderen Bundesländern wird über eine Senkung diskutiert - aber bisher nur in der Politik. Die meisten Sätze bleiben stabil. Die Förderalismusreform hat die Unterschiede nicht abgeschafft, sondern verstärkt. Wer in Bayern kauft, zahlt deutlich weniger als wer in Berlin oder Nordrhein-Westfalen kauft. Das macht die Planung kompliziert - aber auch notwendig.
Die besten Bewertungen hat smart-rechner.de: 4,6 von 5 Sternen bei über 140 Nutzern. Die meisten sagen: „Einfach, schnell, genau.“ Wer einen Rechner mit Erklärvideos will, findet das bei smart-rechner.de und deinimmokaeufer.de. Wer nur die Zahl braucht, nimmt zinsen-berechnen.de - es funktioniert auch ohne Erklärung.
Wichtig: Nutze nur Rechner von seriösen Anbietern - Finanzportale, Steuerberatungen oder große Immobilienplattformen. Keine anonymen Webseiten mit Werbung für Kredite. Die sind oft veraltet oder wollen nur deine Daten.
Ein Nutzer schrieb: „Ich dachte, 500.000 Euro Kaufpreis bedeutet 500.000 Euro Ausgaben. Mit dem Rechner sah ich: 550.000 Euro. Da hab ich die Wohnung nicht gekauft - und bin froh. Hätte sonst die Finanzierung nicht geschafft.“
Andere sagen: „Ich habe mit dem Rechner angefangen. Dann bin ich zum Berater gegangen. So war ich vorbereitet - und habe nicht zu viel gezahlt.“
Die meisten Nutzer sind zwischen 30 und 50 Jahre alt. Erstkauf. Erstes Eigenheim. Kein Erfahrungswissen. Und genau deshalb ist der Rechner so wichtig. Er macht unsicherer Käufer sicher - ohne dass sie etwas bezahlen müssen.
Wenn du unsicher bist - hole dir einen Steuerberater. Aber nicht, weil du denkst, du müsstest. Sondern weil du es dir leisten kannst. Einmal 300 Euro investieren, um 20.000 Euro zu sparen - das ist klug. Der Rechner ist dein erster Schritt. Der Berater dein zweiter. Zusammen schützen sie dich vor teuren Fehlern.
In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises. Das ist der höchste Satz in ganz Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro musst du also 19.500 Euro an Grunderwerbsteuer zahlen. Dieser Satz gilt seit 2015 und bleibt bis mindestens 2026 unverändert.
Du kannst die Grunderwerbsteuer nicht einfach vermeiden. Aber du kannst sie reduzieren, indem du den Kaufpreis auf den reinen Immobilienwert begrenzt. Wenn du Möbel, Heizung oder Einbauküche separat kaufst, kannst du sie vom Kaufpreis abziehen - wenn das im Vertrag steht. Auch in Hessen gibt es ab 2026 eine Entlastung für Erstkäufer. Für alle anderen bleibt die Steuer fällig - aber nur auf den notariell festgelegten Betrag.
Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz. Danach folgen Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit 5,0 Prozent. Wer in diesen Bundesländern kauft, spart im Vergleich zu Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen bis zu 3 Prozent - das sind bei 500.000 Euro bis zu 15.000 Euro.
Die Bundesländer nutzen die Grunderwerbsteuer als wichtige Einnahmequelle, besonders da sie keine Einkommensteuer selbst festlegen können. In Ländern mit hohen Ausgaben für Infrastruktur, Bildung oder Sozialleistungen - wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin - wurde der Satz erhöht, um mehr Geld einzunehmen. Die Entscheidung liegt beim Landtag - nicht beim Bund.
Wenn du einen zu niedrigen Kaufpreis angibst, um weniger Steuer zu zahlen, riskierst du eine Steuerprüfung. Das Finanzamt prüft den notariellen Vertrag. Wenn der tatsächliche Preis höher ist, musst du die Differenz nachzahlen - plus Zinsen und Bußgeld. Die Rechner helfen dir, den richtigen Betrag zu finden - nicht, ihn zu verschleiern.
Ja, absolut. Die Grunderwerbsteuer gilt für alle Immobilien - egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeobjekt. Auch bei einer Eigentumswohnung in Lübeck oder einer Altbauwohnung in München fällt die Steuer an. Der Rechner ist genauso nützlich wie beim Einfamilienhaus. Der Kaufpreis ist der Maßstab - nicht die Art der Immobilie.
Nein, die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Kostenposition und kann nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Sie wird als Anschaffungskosten in die Anschaffungskosten der Immobilie einbezogen - das ist wichtig für die spätere Gewerbesteuer oder Veräußerungsgewinnsteuer. Aber du bekommst keine Rückerstattung oder Abzug im laufenden Einkommensteuerbescheid.