Dokumentation der Sanierungskosten fürs Finanzamt: So führen Sie sie vollständig und fehlerfrei
26 Jan
von Antoinette Adam 0 Kommentare

Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren, können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre als Steuerminderung geltend machen. Das klingt gut - aber nur, wenn Sie alles richtig dokumentieren. Das Finanzamt lehnt fast zwei von drei Anträgen ab, nicht weil die Kosten zu hoch sind, sondern weil die Unterlagen unvollständig oder falsch sind. Kein Wunder: Die Regeln sind kompliziert, die Fristen eng, und ein einziger fehlender Beleg kann die ganze Steuereinsparung zunichte machen.

Was genau ist abzugsfähig - und was nicht?

Nicht jede Renovierung zählt als steuerlich absetzbarer Erhaltungsaufwand. Nur Arbeiten, die den bestehenden Zustand erhalten, fallen darunter. Das bedeutet: Reparaturen ja, Verbesserungen nein. Ein kaputter Dachziegel wird ersetzt? Abzugsfähig. Die gesamte Dachkonstruktion wird auf einen neuen Standard gebracht, mit besseren Isolierwerten und einer neuen Unterkonstruktion? Das ist Herstellungsaufwand - nicht abzugsfähig. Dasselbe gilt für den Einbau einer Fußbodenheizung in einem Bad, das vorher keine hatte. Selbst wenn es die Energiekosten senkt, gilt es als Wertverbesserung und wird vom Finanzamt abgelehnt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Hausbesitzer ließ sein Dach sanieren. Die Rechnung lautete einfach: „Dacharbeiten - 18.500 Euro“. Das Finanzamt lehnte die gesamte Absetzung ab. Warum? Weil nicht klar war, ob nur Schäden repariert wurden oder ob das Dach komplett modernisiert wurde. Der richtige Rechnungstext hätte lauten müssen: „Reparatur von Schadstellen an First und Traufe, Austausch von 42 beschädigten Ziegeln, Abdichtung der Dachrinne“. Nur so ist nachvollziehbar, dass es sich um Erhaltung, nicht um Verbesserung handelt.

Die fünf Pflichten für die Dokumentation

Wenn Sie die Steuerermäßigung wirklich wollen, müssen Sie fünf Dinge perfekt erledigen. Keine Ausnahmen.

  1. Rechnungen im Original oder als beglaubigte Kopie - und sie müssen in deutscher Sprache sein. Keine englischen, keine italienischen Rechnungen. Selbst wenn der Handwerker aus Österreich kommt, muss die Rechnung auf Deutsch sein.
  2. Alle Angaben müssen vollständig sein: Name und Adresse des Handwerkers, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Ihr Name und Ihre Adresse, genaue Beschreibung der geleisteten Arbeiten mit Mengen (z. B. „25 m² Dämmung Typ X“), Aufschlüsselung von Material- und Arbeitskosten, Ausstellungsdatum, Zahlungsziel.
  3. Nur Überweisungen zählen. Barzahlungen? Nicht anerkannt. Keine Ausnahme. Der Überweisungsbeleg muss den Verwendungszweck enthalten: „Rechnung 2024-087 - Dachsanierung“. Kein „Zahlung für Dienstleistung“ - das reicht nicht.
  4. Für energetische Maßnahmen brauchen Sie eine Bestätigung von einem KfW-zertifizierten Energieberater. Das gilt für Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung. Ohne diese Bestätigung zählen die Kosten nicht - selbst wenn die Rechnung perfekt ist.
  5. Separieren Sie Erhaltung von Herstellung. Machen Sie eine Liste: Was ist Reparatur? Was ist Verbesserung? Werden Sie hier nicht schlampig. Ein Handwerker sagt: „Ich mache alles.“ Sie müssen selbst entscheiden, was absetzbar ist. Ein Steuerberater hilft hier oft mehr als 1.000 Euro wert.

Was passiert, wenn etwas fehlt?

Das Finanzamt prüft nicht nur, ob alles da ist - es prüft, ob alles richtig ist. Eine Studie der Hochschule für Finanzen München aus 2024 analysierte 1.247 Fälle. In 68,3 Prozent der abgelehnten Anträge fehlten entweder detaillierte Leistungsbeschreibungen (41,2 %) oder eindeutige Zahlungsnachweise (27,1 %). Ein einziger fehlender Beleg - oder eine unvollständige Rechnung - reicht aus, um die gesamte Steuerminderung zu verlieren. Das ist kein Mythos. Das ist Realität.

Ein Nutzer aus dem Forum „Haus & Grund“ berichtete, dass sein Finanzamt die Absetzung für 23.000 Euro Sanierungskosten komplett ablehnte, weil die Rechnung des Malers „Anstrich“ statt „Anstrich der Außenwände mit witterungsbeständigem Silikatfarbe“ enthielt. Keine Mengen, kein Material, keine Umsatzsteuernummer - alles weg.

Energieberater zeigt einem Hausbesitzer eine Energieeffizienz-Bestätigung neben vorher-nachher-Fotos der Sanierung.

Wie Sie die Dokumentation systematisch organisieren

Sie müssen nicht alles im Kopf behalten. Ein einfaches System reicht.

  • Bevor Sie beginnen: Machen Sie Fotos von jedem Raum, den Sie sanieren. Notieren Sie Schäden, Risse, Feuchtigkeit. Diese Fotos beweisen: „Das war der Zustand vorher.“
  • Während der Sanierung: Sammeln Sie jede Rechnung sofort. Legen Sie sie in einen Ordner mit dem Namen „Sanierung 2025 - [Ihre Adresse]“. Jede Rechnung wird mit dem Datum versehen und in einer Excel-Tabelle erfasst: Gewerk, Betrag, Material/Aufwand, Rechnungsnummer, Zahlungsdatum, Überweisungsbeleg-Nummer.
  • Nach Abschluss: Prüfen Sie jede Rechnung noch einmal. Stimmt die Umsatzsteuernummer? Ist der Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg korrekt? Hat der Energieberater seine Bestätigung unterschrieben?
  • Bei der Steuererklärung: Geben Sie nur die Erhaltungsaufwendungen an. Nicht die Gesamtkosten. Nicht die „gesamte Sanierung“. Nur das, was wirklich repariert wurde.

Ein Nutzer auf Reddit, der 13.850 Euro Steuerminderung erhielt, sagte: „Ich habe vorher ein Excel-Blatt erstellt. Jede Rechnung, jede Überweisung, jedes Foto - alles drin. Das Finanzamt hat in 14 Tagen genehmigt.“

Wann lohnt es sich - und wann nicht?

Die Steuerermäßigung ist nicht für jede Sanierung sinnvoll. Wenn Sie nur 3.000 Euro ausgeben, ist der Aufwand für Dokumentation, Recherche und Steuererklärung oft höher als die Einsparung. Die Regelung lohnt sich erst ab etwa 15.000 bis 20.000 Euro Gesamtkosten. Bei 100.000 Euro Sanierung können Sie bis zu 20.000 Euro steuerlich absetzen - verteilt auf drei Jahre. Das ist ein echter Gewinn.

Im Vergleich zum KfW-Zuschuss ist die Steuerermäßigung weniger lukrativ: KfW zahlt bis zu 60.000 Euro Zuschuss für Heizungsoptimierungen. Aber: KfW verlangt technische Nachweise wie U-Werte, Energieausweise, Messprotokolle. Die Steuerermäßigung verlangt nur Rechnungen und Zahlungsnachweise. Einfacher, schneller, weniger Papierkram.

Ein Berg fehlerhafter Rechnungen stürzt ein, während eine korrekte Rechnung als einziger Lichtpunkt bleibt.

Was kommt 2025? Die neuen Regeln

Die Bundesregierung plant für 2025 eine Erhöhung der Höchstgrenze von 40.000 auf 50.000 Euro. Das klingt gut. Aber es kommt mit einer Hürde: Bei Sanierungen über 50.000 Euro müssen Sie künftig ein Schadensprotokoll von einem unabhängigen Gutachter vorlegen. Das bedeutet: Noch mehr Dokumentation, noch mehr Kosten. Wer jetzt sanieren will, sollte nicht warten - die Regeln werden strenger.

Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, ist das nicht das Ende. Sie können Einspruch einlegen. Aber nur, wenn Sie die Unterlagen ordentlich vorbereitet haben. Ein guter Steuerberater hilft hier weiter - und zwar nicht nur bei der Erklärung, sondern auch bei der Vorbereitung. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes deutscher Steuerberater haben 78,4 Prozent der erfolgreichen Anträge professionelle Hilfe gehabt. Nur 42,1 Prozent der abgelehnten hatten das.

Ein Tipp: Machen Sie sich nicht nur auf die Rechnungen gefasst. Machen Sie sich auf die Prüfung gefasst. Fragen Sie Ihren Handwerker: „Können Sie mir eine Rechnung ausstellen, die genau beschreibt, was repariert wurde?“ Fragen Sie Ihren Energieberater: „Können Sie mir eine Bestätigung geben, die den Förderstatus der Maßnahme klar benennt?“

Die Steuerermäßigung ist kein Geschenk. Sie ist eine Belohnung für Ordnung. Wer systematisch arbeitet, spart. Wer schlampig ist, verliert.

Wie lange müssen Sie die Unterlagen aufbewahren?

Sie müssen alle Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren - vom Tag der Steuererklärung an. Das Finanzamt kann bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen. Wenn Sie Ihre Rechnungen nach drei Jahren weggeworfen haben, haben Sie keine Chance mehr, wenn Sie später nachgefragt werden.

Kann ich Sanierungskosten absetzen, wenn ich die Immobilie nicht selbst bewohne?

Nein. Die Regelung nach § 35a EStG gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Wenn Sie die Wohnung vermieten, gelten andere Regeln: Dort können Sie die Sanierungskosten als Betriebsausgaben absetzen - aber das ist ein anderes Steuermodell. Sie können nicht beide gleichzeitig nutzen.

Was passiert, wenn ich die Rechnung nicht rechtzeitig bekomme?

Sie müssen die Rechnung bis zur Einreichung der Steuererklärung vorlegen. Die Frist für die Steuererklärung ist vier Jahre nach Abschluss der Sanierung. Wenn Sie die Rechnung erst nach vier Jahren erhalten, können Sie die Kosten nicht mehr absetzen. Holen Sie sich die Rechnung immer sofort nach Abschluss der Arbeiten.

Darf ich die Kosten auf mehrere Jahre verteilen, auch wenn ich sie in einem Jahr bezahlt habe?

Ja. Sie können die Kosten über drei Jahre verteilen, auch wenn Sie sie alle in einem Jahr bezahlt haben. Das ist oft sinnvoll, wenn Ihre Einkommenssteuerlast in den folgenden Jahren höher ist. Sie entscheiden selbst, wie Sie die 20 Prozent auf die drei Jahre verteilen - aber die Gesamtsumme darf nicht über 40.000 Euro liegen.

Muss ich den Handwerker extra bitten, die Rechnung anders zu schreiben?

Ja. Die meisten Handwerker schreiben Rechnungen für ihre Buchhaltung - nicht für das Finanzamt. Sie müssen klar sagen: „Ich brauche eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Aufschlüsselung von Material und Arbeit, und meiner Adresse als Auftraggeber.“ Viele Handwerker tun das freiwillig, wenn Sie es freundlich und bestimmt bitten. Wer das nicht macht, sollte einen anderen beauftragen.

Kann ich auch für eine Ferienwohnung die Sanierungskosten absetzen?

Nur, wenn Sie die Ferienwohnung auch als Hauptwohnsitz nutzen. Wenn sie ausschließlich vermietet oder nur gelegentlich genutzt wird, zählt sie nicht als selbstgenutzte Immobilie. Dann fallen andere Regeln - und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht.

Antoinette Adam

Antoinette Adam

Ich bin Tischlermeisterin mit eigener Werkstatt in Innsbruck und fertige maßgefertigte Möbel und Innenausbauten. Neben meiner Arbeit schreibe ich gerne über immobilienbezogene Themen aus handwerklicher Perspektive. Ich liebe es, technische Details verständlich zu erklären.

Tischlerei Innentüren Einblick