Ferienwohnrecht bei Eigentumswohnungen: So setzen Sie die touristische Nutzung durch
19 Sep
von Antoinette Adam 0 Kommentare

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine wunderschöne Wohnung in München oder Berlin. Statt sie für 1.100 Euro im Monat fest zu vermieten, könnten Sie über Airbnb oder Booking.com bis zu 2.400 Euro monatlich erzielen. Klingt verlockend? In der Praxis ist das Ferienwohnrecht und die damit verbundene touristische Nutzung oft ein rechtliches Minenfeld. Viele Eigentümer scheitern nicht am Markt, sondern an der Gemeinschaft der Miteigentümer. Die gute Nachricht: Es gibt klare juristische Wege, diese Nutzung durchzusetzen oder abzusichern. Doch bevor Sie Ihre Koffer packen, müssen Sie verstehen, wie das deutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tickt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein automatisches Verbot: Ein pauschales Verbot der Kurzzeitvermietung in der Teilungserklärung ist oft unwirksam, wenn es nicht von allen Eigentümern akzeptiert wurde (BGH-Urteil).
  • Zustimmung nötig: Um touristische Nutzung einzuschränken oder zu regeln, brauchen Sie meist eine qualifizierte Mehrheit (oft 75 %) oder sogar Einstimmigkeit.
  • Lokale Regeln beachten: Städte wie Berlin haben eigene Zweckentfremdungsverbote, die strenger sind als das allgemeine WEG-Recht.
  • Kostenfaktor: Eine Änderung der Teilungserklärung kostet schnell zwischen 1.200 und 2.500 Euro plus Notarkosten.

Warum die Teilungserklärung Ihr wichtigstes Werkzeug ist

Alles beginnt mit dem Dokument, das viele Eigentümer nur einmal beim Kauf lesen: der Teilungserklärung. Sie definiert, was in Ihrer Anlage erlaubt ist und was nicht. Hier liegt der Hund begraben. Wenn dort steht "Nutzung ausschließlich zu Wohnzwecken", interpretieren Gerichte das oft so, dass jede Form des Mietens erlaubt ist - auch kurzzeitig. Aber wenn dort explizit "keine gewerbliche Nutzung" steht, wird es eng.

Ein entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: V ZR 111/17 vom 20. September 2018) hat klargestellt: Eine Klausel, die Kurzzeitvermietungen komplett verbietet, ist unwirksam, wenn sie nicht von allen Eigentümern ausdrücklich akzeptiert wurde. Das bedeutet für Sie als Vermieter: Sie haben oft mehr Rechte, als die Nachbarn denken. Aber Vorsicht! Diese Rechte enden dort, wo die Ruhe anderer gestört wird. Der BGH schützt zwar das Eigentum, aber nicht den Lärmpegel um 3 Uhr nachts.

Der Weg zur Genehmigung: Mehrheit vs. Einstimmigkeit

Hier wird es kompliziert, aber bleiben wir sachlich. Seit der Reform des WEG-Rechts im Jahr 2023 haben sich die Hürden für Beschlüsse verändert. Früher brauchte man für viele Änderungen Einstimmigkeit. Heute reicht oft eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der stimmberechtigten Eigentümer, um die Nutzungsordnung zu ändern.

Wenn Sie also Ihre Wohnung touristisch nutzen wollen und die Gemeinschaft dagegen ist, müssen Sie einen Beschluss herbeiführen. Das Problem: Die Interessen prallen aufeinander. Ältere Eigentümer (über 65 Jahre) sind laut IVD-Studien zu 73 % gegen Feriengäste, weil sie Ruhe suchen. Jüngere Eigentümer (unter 45) sehen darin eine Chance, die Nebenkosten zu senken oder Renditen zu erwirtschaften. Wie lösen Sie diesen Konflikt?

  1. Vorbereitung ist alles: Holen Sie sich schriftliche Meinungen ein, bevor Sie die Eigentümerversammlung einberufen. Überraschungen führen zu Blockaden.
  2. Gutachten erstellen lassen: Ein unabhängiges Gutachten, das zeigt, dass die touristische Nutzung die Substanz des Hauses nicht schädigt, überzeugt oft Zweifler.
  3. Kompromisse anbieten: Bieten Sie an, sich an strenge Hausordnungen zu halten (z.B. keine Partys, Schlüsselübergabe per Box statt persönlicher Begrüßung).
Illustration einer Eigentümerversammlung mit Spannung zwischen den Parteien

Lokale Regulierung: Wenn die Stadt dazwischenfunkt

Selbst wenn alle Nachbarn zustimmen, kann die Kommune Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München ist der Wohnraum knapp. Deshalb greifen Politiker zum Mittel des Zweckentfremdungsverbots. In Berlin gilt seit Mai 2014 (verschärft 2018 und erneut angepasst für 2024) ein strenges Gesetz. Dort dürfen Wohnungen maximal 90 Tage pro Jahr touristisch genutzt werden - ohne Genehmigung sogar weniger.

Diese lokalen Vorschriften stehen über dem privaten Willen der Eigentümergemeinschaft. Heißt konkret: Auch wenn Ihre Nachbarn jubeln, weil Sie die Nebenkosten übernehmen, droht Ihnen ein Bußgeld, wenn Sie die Meldepflichten der Stadt ignorieren. Prüfen Sie immer zuerst die lokale Satzung. In kleineren Gemeinden oder ländlichen Gebieten gibt es solche Verbote oft gar nicht. Dort haben Sie freie Bahn, solange das WEG mitspielt.

Praxis-Tipp: So gestalten Sie die Vermietung konfliktfrei

Rechtliche Sicherheit ist gut, gelebte Praxis besser. Konflikte entstehen selten wegen der Theorie, sondern wegen konkreter Störungen. Laut einer Umfrage des Deutschen Mieterbundes sind Konflikte um Kurzzeitvermietungen die häufigste Streitursache in Eigentümergemeinschaften. Was können Sie tun, um als guter Nachbar wahrgenommen zu werden?

Vergleich: Dauermiete vs. Touristische Nutzung
Kriterium Dauermiete Touristische Nutzung
Rendite Niedrig (ca. 3-4 %) Hoch (ca. 6-7 %, je nach Lage)
Verwaltungsaufwand Gering Hoch (Gästewechsel, Reinigung, Check-in)
Nachbarschaftskonflikt Selten Häufig (Lärm, Fremde im Treppenhaus)
Rechtliche Hürden Gering Hoch (WEG-Beschlüsse, Lokalgesetze)

Setzen Sie auf Transparenz. Informieren Sie die Verwaltung frühzeitig. Installieren Sie vielleicht ein digitales Schlüsselsystem, das die Übergabe diskret macht. Vereinbaren Sie mit Ihren Gästen vertraglich, dass Verstöße gegen die Hausordnung (Lärm nach 22 Uhr) sofortige Konsequenzen haben. Wenn Sie zeigen, dass Sie Verantwortung übernehmen, sinkt die Hemmschwelle der anderen Eigentümer, zuzustimmen.

Nahaufnahme einer Hand, die Schlüssel in eine digitale Schlüsseltasche legt

Alternativen: Time-Sharing und Co-Ownership

Falls der Kampf um die Zustimmung aussichtslos scheint, schauen Sie auf Alternativen. Time-Sharing (§§ 481 ff. BGB) ist oft missverstanden. Dabei kaufen Sie kein echtes Eigentum an einer Wohnung, sondern nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Der Vorteil: Es ist von Anfang an für Tourismus gedacht. Der Nachteil: Sie sind rechtlich schwächer gestellt und zahlen oft hohe Verwaltungsgebühren.

Neuere Modelle wie "Co-Ownership" (z.B. Anbieter wie MYNE) versuchen, beides zu verbinden: Echtes Miteigentum mit professioneller touristischer Bewirtschaftung. Hier kümmert sich ein Dienstleister um die Gäste, während Sie Eigentümer bleiben. Das entlastet Sie vom operativen Geschäft, erfordert aber ebenfalls, dass die Gemeinschaft der Eigentümer untereinander klar geregelt ist. Für viele ist dies der pragmatische Mittelweg, wenn man selbst keine Zeit für die Gästebetreuung hat.

Fazit: Durchhalten lohnt sich - mit Strategie

Die touristische Nutzung Ihrer Eigentumswohnung ist kein Selbstläufer, aber machbar. Der Schlüssel liegt in der Kombination aus juristischer Prüfung (Teilungserklärung), politischem Geschick (Eigentümerversammlung) und lokaler Compliance (Zweckentfremdungssatzung). Ignorieren Sie eines dieser Elemente, riskieren Sie teure Gerichtsverfahren. Beachten Sie sie, erschließen Sie sich eine deutlich höhere Rendite.

Darf ich meine Eigentumswohnung einfach so auf Airbnb vermieten?

Grundsätzlich ja, sofern die Teilungserklärung nichts anderes sagt. Allerdings müssen Sie die Hausordnung einhalten und lokale Gesetze (wie das Berliner Zweckentfremdungsverbot) beachten. Oft ist eine Abstimmung in der Eigentümerversammlung sinnvoll, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Was passiert, wenn die Mehrheit der Eigentümer gegen die touristische Nutzung stimmt?

Eine einfache Mehrheit reicht oft nicht aus, um eine bestehende Nutzung komplett zu verbieten, wenn sie in der Teilungserklärung nicht ausgeschlossen ist. Für eine Änderung der Nutzungsordnung ist meist eine qualifizierte Mehrheit von 75 % erforderlich. Ein generelles Verbot ohne entsprechende Klausel in der Teilungserklärung ist oft angreifbar.

Wie hoch sind die Kosten für eine Änderung der Teilungserklärung?

Rechnen Sie mit etwa 850 Euro für die notarielle Beurkundung. Hinzu kommen Kosten für die Eigentümerversammlung, Verwaltungsaufwand und ggf. Anwaltskosten. Gesamtkosten liegen oft zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Diese Kosten trägt meist die Gemeinschaft oder der Antragsteller, je nach Beschluss.

Gilt das WEG-Recht auch für Ferienwohnungen in Österreich?

Nein, in Österreich gelten andere Gesetze (z.B. das Wohnungseigentumsgesetz - WEG 2002 in seiner aktuellen Fassung). Die Prinzipien sind ähnlich (Schutz der Gemeinschaft, Regelungen zur Nutzung), aber die spezifischen Quoren und lokalen Tourismussatzungen unterscheiden sich stark. Dieser Artikel fokussiert sich primär auf die Rechtslage in Deutschland.

Muss ich meine Gäste beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Ja, in vielen deutschen Städten besteht eine Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe. Sie müssen die Daten Ihrer Gäste erheben und gegebenenfalls an die Stadt melden oder eine Bettensteuer/Kurtaxe abführen. Ignorieren Sie dies, drohen empfindliche Bußgelder.

Antoinette Adam

Antoinette Adam

Ich bin Tischlermeisterin mit eigener Werkstatt in Innsbruck und fertige maßgefertigte Möbel und Innenausbauten. Neben meiner Arbeit schreibe ich gerne über immobilienbezogene Themen aus handwerklicher Perspektive. Ich liebe es, technische Details verständlich zu erklären.

Tischlerei Innentüren Einblick