Vermietung von Einliegerwohnungen: Recht & Wirtschaftlichkeit
3 Nov
von Marlene Wiesner 0 Kommentare

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen leeren Raum im Keller oder eine ungenutzte Etage über der Garage. In den meisten deutschen Eigenheimen schlummert hier echtes Geld - aber auch rechtliche Fallstricke. Die Vermietung von Einliegerwohnungen ist längst nicht mehr nur ein Trend für Hausbesitzer mit Platzmangel. Es ist eine strategische Entscheidung, die Ihre Steuerlast senken und Ihre monatlichen Fixkosten decken kann. Doch bevor Sie den ersten Mieter durch das separate Treppenhaus lassen, müssen Sie eines verstehen: Das Recht auf diese spezielle Wohnform ist an strenge Bedingungen geknüpft. Wer hier schlampig plant, verliert schnell den lukrativsten Vorteil überhaupt - das Sonderkündigungsrecht.

Was zählt wirklich als Einliegerwohnung?

Nicht jede kleine Wohnung im Haus ist automatisch eine "Einliegerwohnung" im juristischen Sinne. Der Begriff stammt historisch aus der Zeit, als Landarbeiter bei Bauern wohnten, doch heute definiert er klar abgetrennte Wohneinheiten innerhalb eines Einfamilienhauses oder Doppelhauses. Damit Ihr Finanzamt und Ihre Gerichte mitspielen, muss die Einheit drei Dinge zwingend haben: einen eigenen Eingang (der nicht durch Ihre private Wohnung führt), ein eigenes Bad und eine eigene Küche. Wenn Sie also nur ein Zimmer mit Kochnische vermieten, das Sie betreten müssen, um in den Flur zu kommen, sind Sie raus. Das Oberlandesgericht München hat 2023 noch einmal klargestellt: Der Zugang muss vollständig separat sein. Führt Ihr Weg zum Briefkasten durch Ihren Flur, ist es keine Einliegerwohnung, sondern ein Untermietverhältnis - und damit gelten andere Regeln.

Der Joker: Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB

Hier wird es für viele Vermieter interessant. Normalerweise brauchen Sie als Vermieter einen triftigen Grund, um einem Mieter zu kündigen (Eigenbedarf, Zahlungsverzug etc.). Bei einer Einliegerwohnung in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen Sie eine selbst bewohnen, sieht das anders aus. Sie dürfen dem Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen. Das klingt traumhaft sicher, hat aber Haken. Erstens: Diese Kündigung ist frühestens möglich, wenn Sie die Wohnung mindestens sechs Monate genutzt haben. Zweitens: Die Kündigungsfrist verlängert sich um drei Monate. Statt der üblichen drei Monate warten Sie also sechs Monate. Und drittens: Der Mieter kann dieser Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine besondere Härte bedeutet - etwa wegen schwerer Krankheit oder weil er kurz vor der Rente steht und keinen neuen Wohnraum findet. Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass dieses Recht nicht gilt, wenn Sie in einer Reihenhaushälfte wohnen und die Einliegerwohnung im Nachbarhaus liegt. Es muss ein einheitliches Gebäude sein.

Steuerliche Spielregeln: Wann lohnt sich das wirklich?

Finanziell denken Sie in zwei Richtungen: Einnahmen und Absetzbarkeit. Die Mieteinnahmen sind natürlich steuerpflichtig. Aber hier kommt der Hebel: Sie können alle Kosten anteilig für die vermietete Fläche absetzen. Das umfasst Zinsen für das Darlehen, Reparaturen, Versicherungen und sogar die Abschreibung (AfA). Bei Neubauten sind das 2 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr. Ältere Bestandsgebäude liegen oft bei 2,5 bis 3 Prozent. Wichtig ist die Aufteilung: Wie groß ist die Einliegerwohnung im Verhältnis zum Gesamtgebäude? Vermieten Sie 30 Quadratmeter von insgesamt 150 Quadratmetern Wohnfläche, können Sie 20 Prozent Ihrer Gesamtkosten absetzen. Ein häufiger Fehler: Vermieter vergessen, dass sie die Kosten für die gemeinsame Heizungsanlage oder das Dach korrekt verteilen müssen. Hier hilft ein einfaches Flächenverhältnis, aber bei der Heizung sollten Sie verbrauchsabhängig abrechnen, um Streit zu vermeiden.

Vergleich: Möblierte vs. unmöblierte Einliegerwohnung
Merkmal Unmöbliert Möbliert
Kündigungsschutz Voller Mieterschutz (außer Sonderkündigung) Verkürzte Fristen, weniger Schutz
Mietpreisbremse Gilt in Gebieten mit angespanntem Markt Gilt meist nicht
Rendite-Potenzial Stabil, langfristige Planung Höher durch Zuschläge, aber höhere Wechselrate
Haftung Vermieter Geringer (nur Gebäudezustand) Hoch (Inventar muss funktionsfähig sein)
Konzeptionelle Darstellung der steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Vermietung

Familienangehörige vermieten: Vorsicht Falle

Viele Eltern vermieten ihre Einliegerwohnung günstig an die studierenden Kinder oder die pflegebedürftigen Großeltern. Das ist sozial wertvoll, aber steuerlich riskant. Das Finanzamt schaut genau hin. Vermieten Sie unterhalb der "angemessenen" Miete, kürzt das Amt Ihre Absetzungsmöglichkeiten. Aktuell gilt eine wichtige Schwelle: Liegt die Warmmiete unter 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus, werden die Werbungskosten nur anteilig anerkannt. Liegt sie zwischen 66 und 90 Prozent, gibt es eine gestaffelte Kürzung. Erst ab 90 Prozent des ortsüblichen Marktpreises können Sie alle Kosten voll abziehen. Planen Sie also, Ihre Mutter dort wohnen zu lassen, schauen Sie vorher in die örtliche Mietspiegel-Datei. Eine zu niedrige "Lieblingsmiete" kann am Ende teurer sein als eine Leerstandspause, weil Sie die Zinsen nicht mehr gegenrechnen dürfen.

Der Vertrag: Was muss rein, was darf fehlen?

Ein Standard-Mietvertrag reicht oft nicht aus. Da Sie Tür an Tür leben, müssen Sie das Zusammenleben regeln. Wer räumt den Schnee im Winter? Wer nutzt die Waschmaschine im Keller? Klären Sie das schriftlich. Besonders kritisch ist die Nebenkostenabrechnung. Da die Einliegerwohnung oft über die zentrale Haustechnik versorgt wird, brauchen Sie faire Verteilerschlüssel. Nutzen Sie für Wasser und Heizung idealerweise separate Zähler. Wenn das technisch nicht geht, einigen Sie sich auf eine Pauschale oder eine Schätzung nach Personenanzahl - aber dokumentieren Sie das im Vertrag. Ein weiterer Punkt: Gartenmitbenutzung. Wenn der Mieter den Rasen mäht, sollte das im Vertrag stehen, sonst erwarten Sie vielleicht Blumengießen, während er nur Unkraut zupft. Auch die Frage, ob der Mieter Gäste empfangen darf oder ob Nachtruhezeiten strikt eingehalten werden, spart später viel Ärger.

Eltern übergeben Schlüssel an Kind beim Einzug in die separate Wohneinheit

Wirtschaftlichkeit im echten Leben

Ist das Ganze nun profitabel? Die Zahlen sprechen dafür, wenn man lokal denkt. In Metropolen wie Hamburg oder München erzielen Sie mit kleinen Apartments hohe Preise pro Quadratmeter, auch wenn die absolute Fläche klein ist. Laut aktuellen Marktdaten liegt die Kaltmiete für solche Objekte oft 10-15 % unter dem Niveau großer Neubauwohnungen, was sie für Singles und Paare attraktiv macht. Auf dem Land sieht es anders aus: Hier sinkt die Nachfrage, und die Sanierungskosten fressen schnell die Marge auf. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine 40-Quadratmeter-Wohnung in einer Kleinstadt bringt vielleicht 400 Euro kalt. Nach Abzug von Verwaltung, Rücklagen und anteiligen Zinsen bleibt ein kleiner Gewinn. Aber kombinieren Sie das mit der Steuerersparnis aus der AfA und den Zinsen, wird die Rechnung positiv. Der Schlüssel liegt darin, die Immobilie nicht als reine Renditeobjekt, sondern als Teil Ihrer persönlichen Altersvorsorge zu sehen. Sie reduzieren Ihre eigenen Wohnkosten, indem Sie die Fixkosten des Hauses teilen.

Praktische Tipps für den Start

  • Dämmung prüfen: Alte Einliegerwohnungen sind oft Energieschleudern. Eine gute Dämmung senkt die Nebenkosten und macht die Wohnung attraktiver für Mieter, die auf Energieeffizienz achten.
  • Trennwände verstärken: Nichts nervt mehr als das Geräusch des laufenden Staubsaugers über dem Kopf. Investieren Sie in Schalldämmung, bevor Sie den ersten Mieter holen.
  • Zähler installieren: Separate Strom-, Wasser- und ideally Gaszähler sind Gold wert. Sie verhindern Diskussionen bei der Nebenkostenabrechnung.
  • Eingang sichtbar machen: Sorgen Sie für eine klare Beschilderung und Beleuchtung am separaten Eingang. Das schafft Unabhängigkeit für beide Parteien.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn ich die Einliegerwohnung selbst bewohne und eine andere vermiete?

Ja, das ist sogar die Kernvoraussetzung. Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB greift nur, wenn Sie als Vermieter in demselben Gebäude wohnen, in dem sich die vermietete Einliegerwohnung befindet, und es sich um ein Gebäude mit maximal zwei Wohnungen handelt. Bewohnen Sie beide Wohnungen selbst oder vermieten beide, entfällt dieser Vorteil.

Wie hoch darf die Miete sein, wenn ich an Familienmitglieder vermiete?

Um die vollen steuerlichen Vorteile (wie den vollständigen Abzug der Werbungskosten) zu erhalten, sollte die vereinbarte Miete mindestens 90 Prozent des ortsüblichen Marktpreises betragen. Liegt sie zwischen 66 und 90 Prozent, werden die Kosten nur anteilig anerkannt. Unter 66 Prozent erkennt das Finanzamt die Vermietung oft gar nicht mehr als Einkunftsquelle an, sondern stuft sie als private Freundschaftsdienstleistung ein.

Brauche ich eine Baugenehmigung für die Einliegerwohnung?

Das hängt vom Bundesland und der Art der Nutzung ab. Oft ist die Umwidmung eines vorhandenen Raumes genehmigungsfrei, wenn keine baulichen Veränderungen an der Außenhülle vorgenommen werden. Sobald Sie jedoch einen neuen Eingang brechen, Fenster vergrößern oder Brandschutzauflagen erfüllen müssen, ist eine Baugenehmigung oder zumindest eine Bauanzeige erforderlich. Prüfen Sie dies immer vor Beginn der Arbeiten beim lokalen Bauamt.

Kann ich die Einliegerwohnung auch als Ferienwohnung nutzen?

Theoretisch ja, praktisch ist es kompliziert. Kurzzeitvermietung fällt unter das Gewerberecht und erfordert oft eine Gewerbeanmeldung sowie die Einhaltung lokaler Zweckentfremdungsverbote. Zudem verlieren Sie die Vorteile des klassischen Mietrechts. Für die meisten Hausbesitzer ist die klassische Langzeitvermietung einfacher und rechtlich sicherer.

Wer trägt die Kosten für defekte Geräte in der gemeinschaftlichen Waschküche?

Wenn die Geräte zur Ausstattung der Wohnung gehören (also im Mietvertrag als vorhanden aufgeführt sind), ist der Vermieter für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich. Nutzen Sie die Geräte gemeinsam, sollten Sie im Mietvertrag festlegen, ob die Kosten geteilt werden oder ob der Mieter eine Nutzungsgebühr zahlt. Ohne klare Regelung haftet der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit.

Marlene Wiesner

Marlene Wiesner

Ich bin Tischlerin mit über 20 Jahren Erfahrung und spezialisiere mich auf Innentüren. Neben meiner handwerklichen Tätigkeit schreibe ich leidenschaftlich gerne über meine Projekte und teile Tipps und Tricks.

Tischlerei Innentüren Einblick