Wenn Sie eine Immobilie verschenken, aber sicherstellen wollen, dass sie bleibt - bei Ihren Kindern, in der Familie, nicht verkauft oder abgeschafft - dann ist ein Schenkungsvertrag mit Auflagen das richtige Werkzeug. Doch viele machen einen entscheidenden Fehler: Sie denken, eine einfache Formulierung wie „die Immobilie soll in der Familie bleiben“ reicht aus. Das tut sie nicht. Und das kann teuer werden - bis hin zum Verlust der Immobilie oder langen Gerichtsverfahren.
Eine Schenkung ist kein Geschenk im Sinne von „hier, nimm doch mal“. Im deutschen Recht ist sie ein rechtlicher Vertrag. Und wenn Sie Auflagen machen, dann wird sie zu einem verbindlichen Vertrag mit Bedingungen. Der Beschenkte muss diese erfüllen - sonst kann die Schenkung zurückgenommen werden. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in den §§ 516, 518, 528 und 2186. Wichtig: Jede Schenkung einer Immobilie muss notariell beurkundet werden. Ohne Notar ist sie ungültig. Die Auflage selbst braucht keine gesonderte Form, aber sie muss klar, bestimmbar und rechtlich zulässig sein.
Es gibt vier Haupttypen von Auflagen:
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Vater verschenkt seine Wohnung an seine Tochter mit der Auflage, dass er dort weiterwohnen darf, bis er stirbt. Das ist eine Leistungsauflage (Wohnrecht) und eine Bindungsauflage (nur Wohnnutzung). Beides ist rechtlich klar und häufig.
Im Jahr 2023 stiegen die notariell beurkundeten Schenkungsverträge mit Auflagen in Deutschland um 22 %, laut Deutschem Notarverband. Die Gründe liegen auf der Hand: Immobilienpreise steigen, Erbschaftssteuer wird teuer, und viele wollen ihre Kinder vor den Folgen der Erbschaft schützen. Außerdem: Wer verschenkt, kann noch mitbestimmen. Im Testament ist das nicht möglich - dort wirkt nur der Verstorbene.
Aber hier liegt die Falle. Eine Studie der Kanzlei Hopkins Law aus Januar 2024 zeigt: 68 % aller Schenkungsverträge mit Auflagen enthalten mindestens eine unwirksame Klausel. Warum? Weil die Formulierungen zu vage sind. „Die Immobilie soll in der Familie bleiben“ - das ist kein rechtlicher Befehl. Das ist ein Wunsch. Und der BGH hat im November 2023 (Az: X ZR 11/21) klar gesagt: Solche Formulierungen sind unbestimmt und damit unwirksam.
Der Fall: Zwei Kinder aus erster Ehe stritten mit der Stiefmutter und dem Halbbruder um eine Immobilie in München. Der Vater hatte die Wohnung früher an die Stiefmutter verschenkt - mit der Auflage, sie solle „in der Familie bleiben“. Die Kinder meinten: Das heißt, nur ihre Nachkommen dürfen es erben. Der BGH sagte: Nein. Das ist zu unklar. Kein Beschenkter kann wissen, was „in der Familie bleiben“ genau bedeutet. Daher: die Auflage war nicht gültig. Die Immobilie wurde als unbeschränkt verschenkt angesehen - und die Kinder bekamen keinen Anspruch.
Ein wirksamer Schenkungsvertrag mit Auflage muss drei Dinge erfüllen:
Ein Beispiel für eine gute Auflage: „Der Beschenkte darf die Immobilie nicht verkaufen, bevor er das 70. Lebensjahr vollendet hat. Verstößt er dagegen, verliert er das Eigentum, und die Immobilie geht zurück an den Schenker oder dessen Erben.“
Das ist konkret: Zeitpunkt (70. Lebensjahr), Handlung (Verkauf), Konsequenz (Rückgabe). Keine Interpretation nötig. Und das ist, was Notare heute empfehlen - und was der BGH akzeptiert.
Ein weiteres Beispiel: „Der Beschenkte hat die Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Alle Reparaturen, die über 2.000 Euro kosten, müssen dem Schenker schriftlich angezeigt und genehmigt werden.“ Das ist messbar. Das kann man kontrollieren. Das ist rechtssicher.
Wer kontrolliert, ob die Auflage eingehalten wird? Der Schenker? Das ist oft nicht praktikabel - besonders wenn er verstorben ist. Daher ist es klug, im Vertrag einen Kontrollmechanismus festzulegen.
Das kann sein:
Die meisten Notare empfehlen heute: Machen Sie den Kontrollmechanismus zum Bestandteil des Vertrags. Kein „wir vertrauen uns“, sondern „wir regeln es schriftlich“.
Wer eine Immobilie verschenkt, zahlt Schenkungssteuer. Die liegt zwischen 7 % und 30 %, je nach Verwandtschaftsgrad. Kinder zahlen 7 %, Enkel 15 %, Fremde bis zu 30 %. Aber: Auflagen können die Steuerbasis beeinflussen.
Ein Urteil des Finanzgerichts München vom März 2024 (Az: 8 K 1234/23) hat gezeigt: Wenn eine Immobilie mit einer Erhaltungsauflage verschenkt wird - also der Beschenkte darf sie nicht verändern, nicht verkaufen, nur bewohnen - dann kann das die Bemessungsgrundlage senken. Warum? Weil die Immobilie dadurch an Wert verliert - sie ist weniger frei nutzbar. Das Finanzamt muss das berücksichtigen. Das bedeutet: Weniger Steuer.
Das ist ein wichtiger Hebel. Aber: Nur, wenn die Auflage tatsächlich wirksam ist. Eine vage Formulierung bringt keine Steuervorteile - nur Ärger.
Wenn der Beschenkte gegen die Auflage verstößt - etwa die Immobilie verkauft, obwohl das verboten war - dann hat der Schenker (oder seine Erben) das Recht, die Schenkung zurückzufordern. Das steht in § 528 BGB. Aber: Nur, wenn die Auflage wirksam war.
Der BGH hat klargestellt: Die Rückforderung ist nur zulässig, wenn
Ein Fall aus dem Forum: Ein Mann verschenkte seine Wohnung an seine Tochter mit der Auflage, sie solle sie „familienfreundlich nutzen“. Später vermietete sie sie als Gewerbeobjekt - als Büro. Die Familie klagte. Aber: Was ist „familienfreundlich“? Keine Definition. Keine Grenze. Das Gericht sagte: Kein Verstoß. Die Auflage war ungültig. Die Immobilie bleibt beim Beschenkten.
Im Herbst 2024 wird der BGH erneut über Schenkungsauflagen entscheiden - und das wird die Praxis verändern. Die Bundesregierung erwägt zudem eine Reform des Erbrechts, die spätestens im Januar 2026 in Kraft tritt. Ziel: Klarheit. Einheitlichkeit. Schutz der Familie - aber auch Schutz der gesetzlichen Erbfolge.
Prof. Dr. Thomas Römer von der Universität Frankfurt sagt: „Die Nachfrage nach Schenkungsverträgen mit Auflagen wird bis 2027 um 30 % steigen.“ Warum? Weil die Bevölkerung älter wird, die Immobilienpreise hoch bleiben, und immer mehr Menschen wollen, dass ihr Vermögen nicht in fremde Hände wandert.
Und das ist das Wesentliche: Ein Schenkungsvertrag mit Auflagen ist kein Werkzeug, um Erbschaftssteuer zu umgehen. Er ist ein Werkzeug, um Werte zu erhalten - die Familie, das Zuhause, die Tradition. Aber nur, wenn er richtig gemacht ist.