Wand ist ein bauliches Element, das Räume voneinander abgrenzt, Lasten trägt oder Schutz vor Witterung bietet. Sie kann aus Mauerwerk, Beton, Holz oder Gipskarton bestehen und erfüllt je nach Ausführung unterschiedliche Funktionen. Die Frage "Wann ist eine Wand eine Wand?" lässt sich nicht mit einem einzigen Kriterium beantworten - sie ist ein Zusammenspiel aus Statik, Material, Bauvorschriften und Verwendung.
Eine Wand muss mindestens drei Grundmerkmale besitzen:
Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird ein Bauteil in der Baubranche offiziell als Wand bezeichnet.
In Deutschland regeln die Bauordnung (LBO) sowie verschiedene DIN‑Normen, wann ein Bauteil als tragende Wand gilt. Wesentliche Vorgaben betreffen:
Erst wenn diese Normen erfüllt sind, wird das Bauteil rechtlich als wandfähige Konstruktion anerkannt.
Typ | Funktion | Typische Materialien | Statik‑Anspruch |
---|---|---|---|
Tragende Wand | Lasten von Decken, Dach und Fußböden übertragen | Beton, Vollmauerwerk, Stahlbeton | Hoch, nach statischer Berechnung |
Nicht tragende Wand | Raumtrennung, Schallschutz | Gipskarton, Leichtmauerwerk | Gering, keine Tragfähigkeit nötig |
Außenwand | Witterungsschutz, Wärmedämmung | Hohlblock, Fassadenziegel, Porenbeton | Variiert, oft tragend |
Innenwand | Raumaufteilung, Schallschutz | Gipskarton, Trockenbau, Holzrahmen | Meist nicht tragend |
Eine Tragende Wand ist Teil des statischen Systems. Sie muss die Belastungen aus Ober- und Untergeschoss tragen und wird deshalb nach den Regeln der Bau-Statik berechnet. Typische Merkmale:
Im Gegensatz dazu übernimmt eine Nicht tragende Wand nur die Aufgabe der Raumtrennung. Sie kann dünner (12‑15cm) sein und wird oft im Trockenbau umgesetzt. Hier gelten vor allem Schallschutz‑ und Brandschutz‑Kriterien.
Eine Innenwand steht im geschützten Umfeld und muss primär Schall und ggf. Brandschutz bieten. Typische Materialien sind Gipskartonplatten oder Holzrahmenkonstruktionen. Sie benötigen selten eine Dampfbremse, weil die Raumluft bereits relativ feuchtigkeitsneutral ist.
Die Außenwand ist hingegen ständig Witterung ausgesetzt. Sie muss Wärme‑ und Feuchtigkeitsschutz kombinieren. Hier kommen oft Mauerwerk aus Porenbeton, Hohlblock oder Kalksandstein zum Einsatz. Zusätzlich wird eine Außendämmung (z.B.EPS‑Platten) hinter der äußeren Verkleidung angebracht.
Die Wahl des Materials bestimmt, ob ein Bauteil die Kriterien einer Wand erfüllt. Zu den wichtigsten Baustoffen zählen:
Ein weiterer Aspekt ist die Oberflächenbehandlung - Putz, Tapete, Fliesen oder Fassadenbekleidung - die nicht die Grundfunktion einer Wand verändert, aber ihr Aussehen und ihre Langlebigkeit beeinflusst.
Stellen wir uns ein typisches Wohnhaus in Lübeck vor:
Diese Beispiele zeigen, dass die Definition einer Wand stark vom Verwendungszweck und den gesetzlichen Vorgaben abhängt.
Erfüllt ein Bauteil alle Punkte, kann es rechtlich und technisch als Wand bezeichnet werden.
Eine tragende Wand übernimmt Lasten aus Decken, Dach oder darüber liegenden Geschossen und muss statisch nachgewiesen sein. Nicht tragende Wände dienen ausschließlich der Raumtrennung und erfordern keinen Nachweis der Belastbarkeit.
Nicht jede Wand, aber in Wohn- und Geschäftsgebäuden gelten Mindest‑Feuerwiderstandsdauern (z.B.EI30 für Innenwände). Außenwände, die Fluchtwege berühren, müssen oft höhere Werte (EI60) erreichen.
Gipskartonplatten mit schallabsorbierender Kernschicht, Holzrahmen mit Mineralwolle oder Massivziegel bieten hohe Schalldämmung. Der entscheidende Faktor ist die Dichte und die luftdichte Anschlussführung.
Durch Messung des Wasserabzugsvermögens (Wärmeleitfähigkeitswert U‑Wert) und den Einbau einer Dampfbremse oder -sperre. Die bauordnungsrechtliche Vorgabe für Wohngebäude liegt meist bei einem U‑Wert von ≤0,24W/(m²K).
Nein. Das Entfernen einer tragenden Wand erfordert immer eine statische Berechnung und die Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Ohne Nachweis drohen Kosten für Nachbesserungen und rechtliche Konsequenzen.