Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Tischlerei Innentüren Einblick und ihren Kunden abgeschlossen werden. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Die Angebote von Tischlerei Innentüren Einblick sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Tischlerei Innentüren Einblick behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten Preisänderungen aufgrund von Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferverzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen oder anderen, nicht von uns zu vertretenden Umständen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Tischlerei Innentüren Einblick haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, beispielsweise im Fall einer Pfändung, unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde tritt Tischlerei Innentüren Einblick bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter:
Marlene Wiesner
Koberg 4,
23552 Lübeck,
Deutschland
Email: [email protected]
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